Auf dieser Seite erhalten Sie einen Überblick über alle Ausschreibungen/ Veröffentlichungen (Immobilien/ Aussschreibungen nach VOB/VOL/VOF und Zuschlagserteilungen sowie Stellenausschreibungen) der Stadtverwaltung Großröhrsdorf. Wählen Sie dazu die entsprechende Kategorie.
Bei Fragen wenden Sie sich bitte an untenstehenden Ansprechpartner:
Wirtschaftsförderer
Rathausplatz 1
01900 Großröhrsdorf
(035952) 283 - 28
(035952) 283 - 50
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Eigenbetrieb Großröhrsdorf, Sparte "Wohnungswirtschaft"
Rathausplatz 1
01900 Großröhrsdorf
(035952) 283 - 23
(035952) 283 - 50
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Derzeit gibt es keine öffentliche Ausschreibung
Bekanntmachung: Erneuerung Äußere Rosenthalstraße in 01900 Großröhrsdorf, OT Bretnig
Auftraggeber: | Stadtverwaltung Großröhrsdorf, Bauverwaltung |
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Anschrift: | Rathausplatz 1, 01900 Großröhrsdorf |
Telefon: | 035952 283-60 |
Fax: | 035952 283-61 |
Vorhaben: | Erneuerung Äußere Rosenthalstraße in 01900 Großröhrsdorf, OT Bretnig |
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Los 1: Straßenbauarbeiten |
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Los 2: Erneuerung Trinkwasserleitung - Verlegung der Rohrtechnik erfolgt in Eigenleistung durch die WVB |
Ort der Ausführung: | Äußere Rosenthalstraße in 01900 Großröhrsdorf OT Bretnig |
Art und voraussichtlicher Umfang der Leistung: | Die Stadtverwaltung Großröhrsdorf plant im OT Bretnig die Erneuerung der Fahrbahn mit einem Beton-Verbundpflaster auf einer Länge von ca. 180m. Die Breite der Fahrbahn beträgt je nach verfügbar stehender Fläche zwischen 2,97m und 3,63m (Breite der Fahrbahn ohne Bankett). Bestehende Flurstücks- bzw. Grundstückszufahrten sind anzupassen. Die Baumaßnahme Straßenbau umfasst: - Aufbruch von ungebundenen Befestigungen - Herstellen von Frostschutzschichten - Herstellen Pflasterbefestigungen Betonverbundpflaster Die Baumaßnahme Erneuerung Trinkwasserleitung umfasst: - Oberflächenaufbruch für Rohrgräben und Baugruben unbefestigt - Rohrgräben und Erdarbeiten - Baugruben für Einzelumbindungen Die Verlegung der Rohrtechnik erfolgt in Eigenleistung durch die WVB. |
Ausführungsfristen: | Beginn: 37. KW 2019; Ende: 45. KW 2019 |
Beabsichtigte
Beschränkte Ausschreibung nach § 3a Abs. 2 Nr.1 VOB Teil A
Beschränkte Ausschreibungen - § 20 Abs. 3 Nr. 1 VOB/A (Auftragswert über 25.000 EUR netto):
Erweiterung Aufstellfläche im Hofepark
Freilfläche Klinkenplatz, OT Bretnig
Instandsetzung Kirchweg, OT Hauswalde
Instandsetzung Teilbereich Krohnenbergstraße, OT Hauswalde
Freihändige Vergaben - § 20 Abs. 3 Nr. 2 VOB/A (Auftragswert über 15.000 EUR netto):
keine
Beschränkte Ausschreibungen - § 19 Abs. 2 VOL/A (Auftragswert über 25.000 EUR netto):
keine
Freihändige Vergaben - § 19 Abs. 2 VOL/A (Auftragswert über 25.000 EUR netto):
keine
Bei Fragen wenden Sie sich bitte an untenstehenden Ansprechpartner:
Leiterin Bauverwaltung
Rathausplatz 1
01900 Großröhrsdorf
(035952) 283 - 64
(035952) 283 - 61
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Personalwesen
Rathausplatz 1
01900 Großröhrsdorf
(035952) 283 - 24
(035952) 283 - 50
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Wirtschaftsförderer
Rathausplatz 1
01900 Großröhrsdorf
(035952) 283 - 28
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In der Stadt
Großröhrsdorf ist die Stelle der/des ehrenamtlichen Schiedsfrau/ Schiedsmannes neu
zu besetzen.
Die Schiedsfrau
oder der Schiedsmann wird für fünf Jahre vom Stadtrat gewählt und kann auch
wiedergewählt werden. Es ist auch vorgesehen, dass gleichzeitig ein
Stellvertreter gewählt wird, der dann an den Sitzungen der Schiedsstelle
teilnimmt und die Aufgaben des Protokollführers erledigt. Die Wahl soll
voraussichtlich im Dezember 2020 erfolgen.
Das
Aufgabengebiet des Friedensrichters besteht u. a. im vorgerichtlichen
Schlichten von Auseinandersetzungen nachbarschaftlicher Art und soll den
Streitparteien die kostengünstigste Möglichkeit geben, sich zu einigen. Ferner
werden in bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten über vermögensrechtliche Ansprüche
sowie bei Verletzung der persönlichen Ehre Schlichtungsverfahren durchgeführt.
Folgende
Ausschlussgründe sind gemäß § 4 Sächsisches Schieds- und Gütestellengesetz zu
beachten:
(1) Der Friedensrichter muss nach seiner Persönlichkeit und seinen Fähigkeiten für das Amt geeignet sein.
(2) Friedensrichter kann nicht sein, wer
1. als Rechtsanwalt zugelassen oder
als Notar bestellt ist;
2. die Besorgung fremder
Rechtsangelegenheiten geschäftsmäßig ausübt;
3. das
Amt eines Berufsrichters oder Staatsanwalts ausübt oder als Polizei- oder
Justizbediensteter tätig ist.
(3) Friedensrichter
kann ferner nicht sein, wer die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter
nicht besitzt oder durch gerichtliche Anordnungen in der Verfügung über sein
Vermögen beschränkt ist.
(4)
Friedensrichter soll nicht sein, wer
1. bei
Beginn der Amtsperiode das 30. Lebensjahr noch nicht oder das 70. Lebensjahr
schon vollendet haben wird;
2. nicht in dem Bezirk der
Schiedsstelle wohnt;
3. gegen
die Grundsätze der Menschlichkeit oder der Rechtsstaatlichkeit verstoßen hat,
insbesondere die im Internationalen Pakt über bürgerliche und politische Rechte
vom 19. Dezember 1966 gewährleisteten Menschenrechte oder die in der
Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte vom 10. Dezember 1948 enthaltenen
Grundsätze verletzt hat oder
4. für
das frühere Ministerium für Staatssicherheit oder Amt für nationale Sicherheit
tätig war.
(5) Bei
ehemaligen Mitarbeitern oder Angehörigen in herausgehobener Funktion von
Parteien und Massenorganisationen, der bewaffneten Organe und Kampfgruppen
sowie sonstiger staatlicher oder gemeindlicher Dienststellen oder Betriebe der
ehemaligen DDR, insbesondere bei Abteilungsleitern der Ministerien und Räten
der Bezirke, Mitgliedern der SED-Bezirks- und Kreisleitungen, Mitgliedern der
Räte der Bezirke, Absolventen zentraler Parteischulen, politischen
Funktionsträgern in den bewaffneten Organen und Kampfgruppen, Botschaftern und
Leitern anderer diplomatischer Vertretungen und Handelsvertretungen sowie bei
Mitgliedern der Bezirks- und Kreiseinsatzleitungen wird vermutet, dass sie die
als Friedensrichter erforderliche Eignung nicht besitzen. Diese Vermutung kann
widerlegt werden.
(6) Der
Friedensrichter, Bewerber oder Vorgeschlagene hat gegenüber der Gemeinde
schriftlich zu erklären, dass Ausschlussgründe nach den Absätzen 2 bis 5 nicht
vorliegen, und seine Einwilligung, Auskünfte zu den Ausschlussgründen des
Absatzes 4 Nr. 3 und 4 und des Absatzes 5 beim Bundesbeauftragten für die
Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes einzuholen, zu erteilen.
Bürger, die
Interesse an dieser ehrenamtlichen Tätigkeit haben, werden gebeten, ihre
schriftliche Bewerbung bis zum 30.10.2020 bei der Stadtverwaltung Großröhrsdorf,
Rathausplatz 1, 01900 Großröhrsdorf, abzugeben.
Weitere
Auskünfte sind jederzeit möglich. Ansprechpartner:
Sten Rank,
Sachbereichsleiter Ordnungswesen, Tel.: 035952/28325
Stadtverwaltung Großröhrsdorf Rathausplatz 1 01900 Großröhrsdorf